Beamtinnen und Beamte

Lebensarbeitszeitkonto - Nur für Beamt*innen?

Landesverwaltung

Lebensarbeitszeitkonto - Nur für Beamt*innen?

Es war einmal eine Landesregierung, die die Arbeitszeit der Beamt*innen „vorübergehend“ auf 41 Stunden erhöht hat. Das war im Jahr 2003 – und gilt bis heute. Obwohl wir damit die rote Laterne in der Republik haben, soll sich nach den Plänen der Landesregierung erst mal nur auf dem Papier etwas ändern.Für die Beamt*innen in Baden-Württemberg soll es ein Lebensarbeitszeitkonto geben. Der DGB und ver.di wurden im turnusmäßigen Beamtenpolitischen Spitzengespräch im November vom Staatsministerium in Kenntnis gesetzt, dass die Vorbereitungen laufen und es am 1. Januar 2024 an den Start gehen soll.

Bislang ist von der Politik nur zu hören, dass das sog. Hessische Modell favorisiert wird. Das bedeutet: an der tatsächlichen Arbeitszeit ändert sich nichts, aber eine der 41 Stunden wird pro Woche auf ein sog. Lebensarbeitszeitkonto gutgeschrieben. Diese angesammelten Stunden können dann vor Antritt in den Ruhestand in Anspruch genommen werden.

Wo bleiben die Tarifbeschäftigten?

Der TV-L sieht in § 10 schon lange eine Regelung für die Einrichtung von Langzeitkonten vor. Warum wird aber über die nicht gesprochen? Werden Tarifbeschäftigte vergessen? Weder Landesregierung noch die Politik redet darüber. Dass der Beamtenbund hier seine Stamm-Klientel mehr im Blick hat. Geschenkt. 1/3 der Beschäftigten in der Landesverwaltung soll bei einem von der Politik selbst als attraktiv angesehenes Modell außen vorgelassen werden? Fragen Sie ihren Personalrat oder Ihre Hausspitze, ob dies wirklich allen Ernstes so kommt. Während das Innenministerium an Eckpunkten arbeitet, legt ver.di für ein attraktives Modell eines Lebensarbeitszeitkontos schon mal die Messlatte an:

Messlatte für ein gelungenes Lebensarbeitszeitkonten-Modell:

  • Ein Lebensarbeitszeitkonto muss für alle Beschäftigten, unabhängig ihres Status als Tarifbeschäftigte oder Beamte eingeführt werden.
  • Zeit ist die neue Währung! Echte Verkürzung der Wochenarbeitszeit für Beamt*innen:
    Die VIER muss weg!
    Das hessische Modell muss mit einer tatsächlichen Verkürzung der Wochenarbeitszeit für Beamtinnen und Beamte verbunden sein.
  • Flexibilität
    Die Stunden im Lebensarbeitszeitkonto werden von den Beschäftigten in Vorleistung erbracht. Eine Entnahme soll nicht nur am Ende der Lebensarbeitszeit möglich sein, sondern dann, wann es die Beschäftigten brauchen. Schließlich hat ja auch der Arbeitgeber/Dienstherr die Mehrarbeit eingefordert, wenn er sie gebraucht hat.
  • Freiwilligkeit
    Jede und jeder darf selbst entscheiden, ob er oder sie an einem solchem Modell teilnimmt. Mit der Freiwilligkeit zur Teilnahme an einem solchen Kontenmodell wollen wir Beschäftigten die Möglichkeit eines „Ausstiegs“ einräumen. Gerade dann, wenn Arbeitgeber/Dienstherren auf notwendige Personaleinstellungen verzichten oder Stellenbesetzungssperren einrichten, sollen die dann daraus resultierende Mehrbelastung der Beschäftigten nicht über die Möglichkeit des Langzeitkontos abgefangen werden. Wir wollen mit dem Lebensarbeitszeitkonto keinen Bypass für schlechte Personalausstattung schaffen.

Daneben gibt es noch eine Reihe an Detailfragen in Zusammenhang mit einem Lebensarbeitszeitkonto zu klären. Zum Beispiel, ob auch sog. „Mangelberufe“ an einem solchen Modell teilhaben können. Wie sieht es mit Teilzeitbeschäftigten aus?

Wir werden uns in die Diskussion um das Lebensarbeitszeitkonto einmischen.