Über uns

Die Bundesverwaltung

Die Bundesverwaltung

Nach dem Grundgesetz ist die Verwaltung in Deutschland vor allem Aufgabe der Länder und der Gemeinden, so dass es nur einen verhältnismäßig bescheidenen Anteil zentralstaatlicher Verwaltung gibt. Es gibt aber Staatsaufgaben, die eindeutig in die Kompetenz des Bundes fallen und nicht den Ländern überlassen werden, vor allem die Verteidigung und die auswärtigen Beziehungen. Für diese Bereiche gibt es eine eigene Verwaltung des Bundes mit dem entsprechenden Unterbau. Die zahlenmäßig stärkste ist die (zivile) Verwaltung der Bundeswehr, die dem Bundesministerium der Verteidigung unterstellt ist. Über eine eigene Verwaltung verfügen auch das Auswärtige Amt mit dem auswärtigen Dienst, das Finanzministerium mit der Verwaltung der Bundesfinanzen und des Zolls, das Verkehrsministerium, das für die Schifffahrt und die Bundeswasserstraßen zuständig ist, das Arbeits- und das Innenministerium.

Für spezielle Aufgaben wurden zentralen Behörden und Institutionen zum Teil als als Bundesoberbehörden eingerichtet. Zuständig sind diese Behörden für das gesamte Gebiet des Bundes. Sie unterstehen unmittelbar einer obersten Bundesbehörde, in der Regel dem Bundeskanzleramt oder einem Bundesministerium. Bundesoberbehörden sind zum Beispiel das Bundesamt für Verfassungsschutz, das Bundeskartellamt, das Statistische Bundesamt, das Umweltbundesamt, der Bundesnachrichtendienst oder die Bundesagentur für Arbeit.

Bundesministerien haben politische Funktionen. Zugleich sind sie oberste Verwaltungsbehörden. Bei den Ministerien mit einem eigenen Verwaltungsunterbau sind sie in der Regel in drei Stufen gegliedert. Der Bund vollzieht aber zunehmend Reformen in seinen Verwaltungen, die zu einem kompletten Umstrukturierung der Behörden und Dienststellen führt. Dies hat Auswirkungen auf die Beschäftigten.

Hier kommt ver.di zum Einsatz.

ver.di begleitet den Reformporzess gesellschaftspolitisch achtet aber auch insbesondere darauf, dass die Auswirkungen einer solchen Umstrukturierung sozialverträglich für die Beschäftigten, egal ob auf Beamte oder auf Tarifbeschäftigte, umgesetzt werden.

Zur Bundesverwaltung gehören irgendwie mittelbar auch die Zivilbeschäftigten bei den Stationierungsstreitkräften. Der Abzug der Streitkräfte mag manche glücklich machen, aber was machen die bisherigen Beschäftigen, was machen die, die von Aufträgen und der Kaufkraft leben, die auf einmal nicht mehr da ist? ver.di begleitet den Standortabbau und setzt sich für die Interessen der Beschäftigten ein.